Staat und Religion — Religionsfreiheit, Gesellschaft
Einführung
In Deutschland gibt es keine Staatsreligion. Der Staat ist religiös und weltanschaulich neutral und behandelt verschiedene Religionsgemeinschaften grundsätzlich gleich.Gleichzeitig arbeitet der Staat in manchen Bereichen mit Religionsgemeinschaften zusammen, zum Beispiel beim Religionsunterricht oder bei sozialen Einrichtungen.
Begriffe
- Neutralität
- Staatsreligion
- Religionsgemeinschaft
- Weltanschauung
- Zusammenarbeit