Schutz vor Diskriminierung
Einführung
In Deutschland schützt das Recht Menschen vor Benachteiligung. Das gilt zum Beispiel wegen des Geschlechts, der Religion, der Herkunft, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.Wer diskriminiert wird, kann sich beraten lassen oder rechtlich wehren. Dabei helfen Beratungsstellen, Betriebsräte oder Gerichte.
Begriffe
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Beratungsstelle
- Beschwerde
- Benachteiligungsverbot
- Rechtsweg