Religionsfreiheit — Rechtsordnung, Recht und Grundrechte
Einführung
Jeder Mensch darf in Deutschland eine Religion haben oder keine Religion haben. Der Staat respektiert Glauben, Gewissen und religiöse Praxis.Religionsfreiheit bedeutet auch, den Glauben zu wechseln oder ihn nicht öffentlich zu zeigen. Gleichzeitig müssen alle die geltenden Gesetze beachten.
Begriffe
- Religionsfreiheit
- Glauben
- Gewissen
- Weltanschauung
- Toleranz