Krankheit und Arbeitsunfall
Einführung
Wer krank ist, muss den Arbeitgeber frühzeitig informieren. Oft braucht man ab dem dritten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, manchmal auch früher.Bei einem Arbeitsunfall muss der Betrieb sofort informiert werden. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt in vielen Fällen die Kosten.
Begriffe
- Krankmeldung
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Arbeitsunfall
- Berufsgenossenschaft
- Entgeltfortzahlung