Gleichberechtigung im Grundgesetz
Einführung
In Deutschland sind Frauen und Männer rechtlich gleichberechtigt. Das steht im Grundgesetz und gilt für alle Bereiche des öffentlichen Lebens.Der Staat soll die tatsächliche Gleichberechtigung fördern. Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden.
Begriffe
- Grundgesetz
- Gleichberechtigung
- Benachteiligung
- staatliche Förderung
- Artikel 3