Einwohnermeldeamt
Einführung
Wer in Deutschland umzieht, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde an- oder ummelden. Diese Pflicht gilt in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.Bei der Anmeldung werden persönliche Daten und die Wohnadresse erfasst. Oft braucht man dafür einen Ausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung.
Begriffe
- Anmeldung
- Ummeldung
- Meldebehörde
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldepflicht